Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Metallbau Patrick Gonnermann, Inhaber Patrick Leo Gonnermann, und seinen Auftraggebern über Metallbau-, Fertigungs-, Reparatur-, Liefer- und Montageleistungen.
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vertragsunterlagen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den dazugehörigen Vertragsunterlagen. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Soweit im Angebot eine Anzahlung oder Abschlagszahlung vereinbart wird, ist diese entsprechend der dort angegebenen Höhe und Fälligkeit zu leisten. Bei Aufträgen mit Materialbeschaffung und individueller Fertigung wird regelmäßig eine Zahlung von 50 % der Auftragssumme vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung bzw., soweit eine Abnahme vorgesehen ist, nach Abnahme und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.
Skonto wird ausschließlich gewährt, wenn dies im jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist. Höhe und Skontofrist richten sich nach dieser Vereinbarung.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei vorhandenen Mängeln, bleiben unberührt. Bei Werkverträgen ist die Vergütung grundsätzlich bei Abnahme fällig; bei Mängeln kann der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Teil zurückbehalten.
4. Aufmaß und bauliche Gegebenheiten
Soweit für die Ausführung ein Aufmaß erforderlich ist, sind die beim Aufmaß festgestellten tatsächlichen Maße und baulichen Gegebenheiten Grundlage der Fertigung.
Der Auftraggeber hat Metallbau Patrick Gonnermann über ihm bekannte Besonderheiten zu informieren, die für Aufmaß, Planung, Fertigung oder Montage von Bedeutung sein können.
Verändern sich nach Durchführung des Aufmaßes die baulichen Gegebenheiten oder Maße und werden dadurch Änderungen an Planung, Fertigung oder Montage erforderlich, können die hierdurch entstehenden zusätzlichen Leistungen und Kosten nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
5. Änderungen und zusätzliche Leistungen
Änderungs- und Zusatzwünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können zu einer Anpassung von Vergütung und Ausführungsfrist führen.
Werden während der Ausführung Umstände erkennbar, die bei Angebotsabgabe trotz fachgerechter Prüfung nicht vorhersehbar waren und zusätzliche Leistungen erforderlich machen, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit nicht sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um Schäden oder Gefahren abzuwenden.
Bei Bauverträgen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über Leistungsänderungen und Vergütungsanpassungen unberührt.
6. Mitwirkungspflichten und Montagebedingungen
Der Auftraggeber hat die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig herzustellen.
Hierzu gehören, soweit für die jeweilige Leistung erforderlich, insbesondere ein ungehinderter Zugang zum Montageort, ausreichende Arbeits- und Bewegungsflächen, eine geeignete Zufahrt sowie die vereinbarte Bereitstellung von Strom oder anderen erforderlichen Anschlüssen.
Der Auftraggeber hat auf bekannte Leitungen, verdeckte Installationen, besondere Untergrundbeschaffenheiten und sonstige Gefahren oder Besonderheiten hinzuweisen, soweit diese für die Arbeiten relevant sind.
Entstehen aufgrund fehlender oder nicht rechtzeitig geschaffener Voraussetzungen vom Auftraggeber zu vertretende zusätzliche Aufwendungen, insbesondere zusätzliche Anfahrten oder Wartezeiten, können diese nach vorheriger Information des Auftraggebers zusätzlich berechnet werden.
7. Ausführungsfristen und Termine
Vereinbarte Ausführungs- und Liefertermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Metallbau Patrick Gonnermann nicht zu vertreten hat, können zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist führen. Dies gilt insbesondere bei vom Auftraggeber verursachten Verzögerungen oder nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
8. Abnahme
Soweit die erbrachte Leistung nach ihrer Art einer Abnahme zugänglich ist, ist der Auftraggeber nach vertragsgemäßer Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme. Insbesondere kann ein Werk nach Fertigstellung und Ablauf einer angemessenen, zur Abnahme gesetzten Frist unter den gesetzlichen Voraussetzungen als abgenommen gelten. Gegenüber Verbrauchern setzt diese Abnahmefiktion zusätzlich einen Hinweis in Textform auf die entsprechenden Folgen voraus.
9. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte.
Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung durchgeführt werden kann. Gesetzliche Rechte und Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.
Keine Mängelansprüche bestehen für Beeinträchtigungen, die ausschließlich durch unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder andere nicht von Metallbau Patrick Gonnermann zu vertretende Umstände verursacht wurden.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bewegliche Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung Eigentum von Metallbau Patrick Gonnermann, soweit dies nach Art der Leistung und den gesetzlichen Vorschriften möglich ist.
Bei fest mit einem Grundstück oder Bauwerk verbundenen Bauteilen richtet sich die Eigentumslage nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Haftung
Metallbau Patrick Gonnermann haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
12. Kündigung und Beendigung des Auftrags
Für die Kündigung eines Auftrags gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bereits erbrachte Leistungen, beschaffte Materialien sowie individuell für den Auftrag hergestellte Bauteile werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt und abgerechnet.
Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen.
Die Widerrufsfrist beträgt bei den einschlägigen Verträgen grundsätzlich 14 Tage; die Einzelheiten richten sich nach der jeweiligen Vertragsart und den gesetzlichen Vorschriften.
14. Referenzfotos
Eine Veröffentlichung von Fotos eines Kundenprojekts zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB.
Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
15. Streitbeilegung und Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Metallbau Patrick Gonnermann als Gerichtsstand vereinbart werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
